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Transparenzregister und Gebührenbescheide an Amateurtheater

20. 02. 2021

Infos zum Transparenzregister und Gebührenbescheide an Amateurtheater

 

Das Transparenzregister gibt es seit 2017, es soll Geldwäsche verhindern. Das Bundesverwaltungsamt ist Rechts- und Fachaufsicht des Registers. Gebührenbescheide versendet der Bundesanzeiger Verlag aus Köln, der hier als Dienstleister des Bundes agiert. Die Bescheide erfolgen für mehrere Jahre gesammelt, da es sich um eine geringe Gebühr von ca. 12 Euro insgesamt für die vergangenen Jahre 2017 – 2020 handelt. Erstmals erhalten 2021 auch die Amateurtheater hier eine Rechnung.

 

Von allen transparenzpflichtigen Vereinigungen werden Gebühren für die Führung des Transparenzregisters erhoben. Dies gilt unabhängig davon, ob eine entsprechende Vereinigung zu einer Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet ist oder die Pflicht nach § 20 Abs. 2 GwG auch ohne eigene Mitteilung als erfüllt gilt. Eine Mitteilung ist auch nicht erforderlich, wenn es sich um einen e.V. handelt, weil sich das Transparenzregister die Vereinsdaten von den Registriergerichten über Euren Vereinseintrag holt.

 

Aber: Für die Zukunft können gemeinnützige Vereine auf den Seiten des eine Befreiung beantragen. Dazu ist allerdings eine Registrierung des wirtschaftlich Verantwortlichen des Vereins notwendig. (i.d.R. der Vereinsvorsitzende). Achtung, die Registrierung gebührenpflichtig!   

 

» www.transparenzregister.de

Der Antrag auf künftige Gebührenbefreiung kann nur online gestellt werden. Sobald eine Person für den Verein registriert und dann eingeloggt ist, kann sie im eigenen Login-Bereich einen Antrag auf Gebührenbefreiung gem. § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG – Datenerfassung stellen. Beizufügen sind Freistellungsbescheid vom Finanzamt zur Gemeinnützigkeit, Kopie des Personalausweises, Nachweis der Vertetungsberechtigung (Auszug Vereinsregister, Vollmacht, o.ä.).

 

Wichtiger Hinweis: 
Gebührenbescheide des Transparenzregisters werden ausschließlich vom Bundesanzeiger Verlag GmbH in Köln versendet. Bitte achten Sie auf die Herkunft des Schreibens, da auch gefälschte Bescheide von dritten im Umlauf waren und sind!

Meldung vom Bundesanzeiger zu gefälschten und irreführenden Gebührenbescheiden zum Transparenzregister:

» www.bundesanzeiger.de/unlautere Anbieter

 

Quelleninfo: Infos vom BDAT übernommen und ergänzt.

Infos vom BDAT:

https://bdat.info/nachricht/transparenzregister-und-vereine/

 

Michael Lindauer

2. Vorsitzender im Amateurtheaterverband Niedersachsen

 

Bild zur Meldung: Transparenzregister und Gebührenbescheide an Amateurtheater