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Gastregie-Förderung

15. 05. 2021

Seit 2020 bezuschusst der Verband die Nutzung einer professionellen Gastregie. Um möglichst vielen Gruppen die Möglichkeit zu geben, mal mit einer Gastregisseurin oder einem Gastregisseur zusammenzuarbeiten, zahlt der Verband Zuschüsse für eine Gastregie. Dabei handelt es sich um Zuschüsse, die ausschließlich für eine Gastregie gedacht sind, d. h. Coachings (auch für Regie), professionelle Bühnenbilder oder Kostüme oder Reisekosten können damit nicht bezahlt werden. Die professionelle Regisseurin oder der profes- sionelle Regisseur müssen in der Referentenliste des BDAT eingetragen sein (d. h. es gelten hier dieselben formalen Bedingungen wie bei vor- Ort-Seminaren).

 

Die Förderung ist abhängig von den zur Verfügung stehenden Fördermitteln. Der Amateurtheaterverband Niedersachsen strebt an bis zu drei Gastregieförderungen pro Jahr durchzuführen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht; liegen mehr Bewerbungen vor als Förderungen durchgeführt werden können entscheidet das Los. Gruppen, die einmal gefördert wurden, können in den kommenden drei Jahren keine Bewerbung für die Förderung einer Gastregie einreichen. Eine Anforderung an Inhalt und Umfang der Produktionen besteht nicht (d.h. es kann zum Beispiel auch die professionelle Regie bei Weihnachtsmärchen oder Kurzstücken gefördert werden). Die Verwendung der Mittel ist dem Amateurtheaterverband nachzuweisen.

 

Die Höhe der Gastregie-Förderung beträgt bis zu 1.000 Euro pro geförderter Produktion.

 

Die Bewerbung für die Bezuschussung einer professionellen Gastregie kann jederzeit formlos an die Geschäftsstelle gerichtet werden, sollte aber bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht sein. Die zu fördernde Produktion darf noch nicht begonnen worden sein.

 

Bild zur Meldung: Logo Amateurtheatervaerband Niedersachen e.V.