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Ausgleichszahlungen für Drahtlosnutzer - Start Antragsverfahren DD II-

25. 11. 2015

Liebe Theaterfreunde, Bühnenvorstände und Bühnentechniker,

 

bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) startet am 1. Dezember 2015 und am 1. Januar 2016 das Antragsverfahren über die Gewährung von Ausgleichszahlungen im Zuge der Digitalen Dividende II. Anbei eine Pressemitteilung der BAV, die Näheres zu dem Frequenzthema erläutert. Über die darin enthaltenen Links können Nutzer und Interessenten alle wichtigen Informationen über das Prozedere etc. bekommen.

 

Für weitere Fragen steht Heribert Knecht, Vorsitzender VDF-Nord, gern zur Verfügung

 

Kontakt: heribert.knecht@gmx.de

 

Antragsberechtigt sind Sendernetzbetreiber des terrestrischen Fernsehrundfunks und Nutzer drahtloser Mikrofonanlagen, denen durch die Umwidmung von Frequenzen Umstellungskosten entstehen.
Hintergrund der Ausgleichszahlungen ist das Ziel der Bundesregierung, Deutschland flächendeckend mit schnellerem Internet zu versorgen. Ein wichtiger Baustein ist die Freigabe von Frequenzen für den mobilen Breitbandausbau (Digitale Dividende II). Das hierfür vorgesehene 700- Megahertz-Band wird derzeit noch für die terrestrische Verbreitung von Fernsehen und für die Anbindung von drahtlosen Mikrofonen in der Veranstaltungstechnik eingesetzt. Damit Sender und Funkanlagen auch weiterhin störungsfrei betrieben werden können, müssen die Nutzer dieser Frequenzen nun auf andere Frequenzbereiche ausweichen. Die dadurch entstehenden Kosten für die Umrüstung werden vom Bund in Form von Ausgleichszahlungen kompensiert.
Die BAV ist als Bewilligungsbehörde für den gesamten Prozess der Ausgleichszahlungen zuständig.

 

Antragsteller können sich umfassend auf der Internetseite
www.bav.bund.de über die Antragsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren informieren.

 

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