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Nutzung drahtloser Übertragungstechnik im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz : nachträgliche Nutzungsgenehmigung kann nur noch bis Ende März 2015 beantragt werden!

05. 03. 2015

Bis Ende März 2015 können alle Eigentümer drahtloser Werkzeuge (PMSE) nachträglich eine Genehmigung bei der BundesNetzAgentur (BNetzA) beantragen, um nachfolgend Ausgleichszahlungen beantragen zu können. Laut BNetzA ist dies danach nicht mehr möglich!

 

Es geht um den Frequenzbereich 694 bis 790 MHz. Bund und Länder haben gemeinsam entschieden, dass in 2015 Frequenzen aus diesem Frequenzbereich an den Mobilfunk vergeben und dann ab 2017 regional sowie möglichst ab Mitte 2018 bundesweit für mobiles Breitband genutzt werden sollen.

 

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gewährt auf Grundlage der im Bundeshaushalt ausgebrachten Ausgabeermächtigung Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel.

 

Auszugsweise hier nachstehend einige wichtige und beachtenswerte Hinweise:

  •      Zur Gewährung einer Ausgleichszahlung sind alle Eigentümer von Funkanlagen antragsberechtigt, die auf Grundlage einer Frequenzzuteilung im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz als Funkanwendung drahtloser Produktionen betrieben werden.
  •      Ausgleichszahlungen werden für Funkanlagen oder einzelne Anlagenteile nur gewährt, die nachweislich vor dem 1. April 2015 angeschafft worden sind.
  •      Eine konkrete Störungsbetroffenheit ist im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz nicht erforderlich.

 

Um einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung stellen zu können, ist u.a. der Nachweis des genutzten Frequenzbereiches durch eine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur zu erbringen.

 

Bis Ende März können alle Eigentümer drahtloser Werkzeuge (PMSE) nachträglich eine Genehmigung bei der BNetzA beantragen, um nachfolgend Ausgleichszahlungen beantragen zu können. Laut BNetzA ist dies danach nicht mehr möglich!

 

Achtung: Der Verband der Freilichtbühnen empfiehlt ausdrücklich eine Anmeldung! Eine 700 MHz-Nutzung, ohne Genehmigung ist nicht nur nach unserem Verständnis der derzeitigen Rechtsgrundlagen „illegal“.

 

Ansprechpartner: Heribert Knecht, heribert.knecht@gmx.de

 

Bild zur Meldung: Nutzung drahtloser Übertragungstechnik im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz : nachträgliche Nutzungsgenehmigung kann nur noch bis Ende März 2015 beantragt werden!